In einer reizvollen ländlichen Region Mecklenburg-Vorpommerns wird eine hochwertige landwirtschaftliche Fläche in der Nähe von Dobin zum Kauf angeboten. Das Gesamtareal umfasst rund 21 Hektar ertragreiches Ackerland und vielseitig nutzbares Grünland. Diese Kombination bietet hervorragende Voraussetzungen für eine produktive landwirtschaftliche Nutzung sowie eine zukunftssichere Kapitalanlage.
Die Fläche eignet sich ideal für Investoren, landwirtschaftliche Betriebe oder auch für überregional tätige Bewirtschafter, die in fruchtbare Böden in einer strukturell interessanten Region investieren möchten. Die vorhandenen Böden zeichnen sich durch ihre gute Qualität aus und ermöglichen stabile und ertragreiche Ernten im Ackerbau sowie eine nachhaltige Nutzung als Grünland – zum Beispiel für die Futtermittelgewinnung oder extensive Tierhaltung.
Dank der gut zugänglichen Lage ist die Fläche bequem über befestigte Straßen erreichbar. Dies erleichtert nicht nur die tägliche Bewirtschaftung, sondern auch den Transport von Betriebsmitteln und Erntegut. Darüber hinaus besteht eine hohe Standortattraktivität durch die naturnahe Umgebung und das vorhandene Entwicklungspotenzial der Region.
Der Verkauf der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot, was eine faire und transparente Preisfindung gewährleistet. Eine Besichtigung kann nach Absprache erfolgen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zu den einzelnen Flurstücken sowie zu den Pachtverhältnissen bereit.
Diese landwirtschaftliche Fläche ist eine seltene Gelegenheit, in hochwertige Agrarböden in Mecklenburg-Vorpommern zu investieren – sei es zur Eigennutzung, als Betriebserweiterung oder zur langfristigen Kapitalanlage.
Bodenpunkte: 42/44
Alle weiteren Details können Sie nach überprüfung Ihrer Unterlagen (Personalausweis & Finanzierungsbestätigung) persönlich erfragen.
Hinweis auf den Grundstücksverkehrsausschuss:
Bitte beachten Sie, dass der Kauf und die Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen grundsätzlich der Genehmigung durch den Grundstücksverkehrsausschuss unterliegt. Dieser prüft, ob die Veräußerung mit den agrarstrukturellen Grundsätzen im Einklang steht und kann Auflagen erteilen oder den Verkauf ablehnen, um eine ordnungsgemäße Flächennutzung sicherzustellen.
Hinweis zum Maklerhonorar bei Tauschgeschäft:
Sollte es im Rahmen der Verhandlungen zu einem Tauschgeschäft zwischen Käufer und Verkäufer kommen, wird das Maklerhonorar jeweils für die gesamte getauschte Fläche separat vom Käufer und vom Verkäufer berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des amtlichen Bodenrichtwerts der jeweiligen Fläche.
Da wir als Makler ursächlich für das Zustandekommen dieses Tauschgeschäfts geworden sind, ist das Honorar für beide Flächen vollständig vom Käufer und vom Verkäufer zu entrichten – jeder jeweils bezogen auf die von ihm übernommene Fläche.
Dieser Hinweis gilt ausdrücklich für beide Flächen, sodass die Verpflichtung zur Zahlung des Maklerhonorars jeweils für die gesamte Fläche klar beiden Parteien zugeordnet ist.
Besichtigungen können nach Absprache jederzeit stattfinden.
7,14 % inkl. der gesetzlichen MwSt. Maklerhonorar auf Kaufpreis.
Verkauf gegen Höchstgebot!